Die Realschule Hardheim bedankt sich bei allen beteiligten Personen, die durch ihren Einsatz und ihr Engagement zum Gelingen dieser Aktion beigetragen haben!

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Station: Richter

Gerd Eggert, derzeit Jugendrichter am Amtsgericht in Buchen und insgesamt seit 12 Jahren Richter, stellte sich den Klassen vor und informierte über die Ausbildung zum Richter.

Er schilderte den Ablauf eines Strafverfahrens gegen Jugendliche ab 14 Jahren:
Begeht ein Jugendlicher beispielsweise einen Diebstahl in einem Kaufhaus und wird dabei entdeckt, wird zunächst die Polizei informiert, die ihn zu einer polizeilichen Vernehmung mitnimmt. Die Eltern werden verständigt und gebeten, ihr Kind abzuholen. Der Fall wird an die Staatsanwaltschaft in Mosbach weitergegeben, wo überprüft wird, ob der Täter bereits schon einmal straffällig geworden ist. Wenn nicht, erhält die Jugendgerichtshilfe einen Hinweis (in Hardheim Herr Marco Egenberger). Bei Wiederholungstätern verhängt das Amtsgericht in Buchen evtl. eine Strafe, wie z.B. die Ableistung von Sozialstunden.

Bei schwerwiegenden Tatbeständen wird ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt.

Das Jugendschöffengericht bearbeitet die Fälle Jugendlicher über 14 Jahre.

Nach diesen Informationen folgte ein reger Gedankenaustausch. Die Schüler interessierten sich v.a. für die Höhe der Strafe bei bestimmten Tatbeständen, für das Strafregister und die Amtstracht eines Richters. Außerdem mussten sie leider erfahren, dass die Gerichtssendungen im Fernsehen mit der realen Situation so gar nicht übereinstimmten, sondern nur der Unterhaltung dienten.

Herr Eggert bot den Schülern an, einmal gemeinsam mit dem Klassenlehrer, nach Voranmeldung, einer öffentlichen Sitzung beizuwohnen, was von diesen begeistert aufgenommen wurde.

Station : JRK

Gerald Löhr vom DRK, unterstützt durch die Schüler Annika Böhrer, Lea Molzer, Carolin Withopf aus der JRK informierten die Schüler darüber, wie man sich verhalten soll, wenn man beispielsweise als erster an einer Unfallstelle eintrifft und eine Person bewusstlos ist.

Folgende Schritte seien hierbei wichtig:Ansprechen/ AnfassenKontrolle der AtmungÜberstrecken des HalsesPerson in die stabile Seitenlage bringen
Annika, Lea und Carolin führten die angesprochenen Punkte vor. Schließlich wurden die Zuhörer selbst tätig und wiederholten ihrerseits mit einem Partner die Schritte.

Des Weiteren kam man auf die Wundbehandlung zu sprechen. Die Gruppe der JRK zeigte, wie ein Druckverband am Arm angelegt werden muss.

Eine weitere informative Station bot der Rettungswagen im Schulhof, den sich die Schüler von innen in Augenschein nehmen konnten. Auch hier stand eine Fachkraft den interessierten Schülern Rede und Antwort.

Station: Notruf

Die Lehrkräfte Ortrud Biller, Beatrice Leypold, Stefan Galm und Brigitte Frank demonstrierten den Schülern in 2 Gruppen, wie man einen richtigen Notruf absetzen muss.

Folgende Fragen sollten dabei unbedingt beantwortet werden:Wo ist es geschehen?Was ist geschehen?Wie viele Verletzte gibt es?Welche Verletzungen haben sie?
Ganz besonders wurde darauf hingewiesen, dass man auf jeden Fall auf Rückfragen warten sollte!

Um das Gehörte zu vertiefen, spielten die anwesenden Schüler einen solchen Notruf nach.

Hinweis: Mit der Nummer 112 wird der Notruf abgesetzt. Erfeld und Gerichtstetten müssten noch die Hardheimer Vorwahl wählen, da sie sonst zunächst mit einer Leitstelle verbunden würden, die erst weitervermitteln muss. Zu viel Zeit würde im Notfall verloren gehen.

Station: Vernebelung

Peter Schenkel von der Feuerwehr in Hardheim vernebelte mit einem einfachen Rauchnebel den Glasgang zum Altbau.
Solche Übungen würden in der Feuerwehr v. a. dazu gebraucht, den Einsatz von Atemschutzmasken zu testen und die Sicherheit beim Bewegen im „dunklen“ Raum zu festigen. Im Notfall würde man natürlich solche Rauchherde meiden. Bei Rettungsaktionen sollte man sich immer an einer Außenwand entlang bewegen, um die Orientierung nicht zu verlieren.
Die Realschüler durften nun diesen Zustand des „Nichtsehens“ ausprobieren und sich unter Anleitung durch den Gang tasten.

Station: Polizei – Handy

Günther Ebert führte in das Thema ein, indem er über die Handynutzungsmöglichkeiten Auskunft gab. Die KIM Studie habe gezeigt, dass bei Jugendlichen das Schreiben von SMS an erster Stelle stehe. Erst dann würde das Telefonieren, später Funktionen wie Fotografieren, kleine Videos aufzeichnen und weitere Serviceangebote zum Zuge kommen.

99% der Jugendlichen besäßen ein Handy, doch nicht immer bringe es nur Vorteile.
Da sei zum einen die Kostenfalle. Ständige Nutzung, dazu teure Klingeltöne, Logos, Spiele usw. seien häufig die Schuldenfalle für Jugendliche.

Beklagenswert sei auch die große Zahl von Handydiebstählen.

Beleidigungen und Bedrohungen mittels Handy nähmen zu.

Ein erhebliches Problem ist die Verbreitung von Gewaltvideos oder Pornographie, die vom Internet herunter geladen, real mit dem Handy gefilmt oder von Handy zu Handy weitergegeben werden (bluetooth-Technik). Snuff-Videos ist die Bezeichnung für einen Film, der die Ermordung einer Person zeigt.

Mittels eines Fallbeispiels einer Schule aus Eberbach berichtete Herr Ebert von einem Grundschüler, der unter Schlafstörungen litt und durch den man dann erst darauf gestoßen wäre, dass an seiner Schule solche Snuff-Videos gezeigt würden. Um cool zu sein oder mitreden zu können, lassen sich viele Jugendliche auf solche Filme ein. Oft tragen sie jedoch seelische Störungen davon oder zeigen auch eine Verhaltensstörung, weil sie das Gesehene nicht zu verarbeiten wüssten.

Die Verbreitung solcher Videos hat strafrechtliche Folgen und beginnt schon damit, einem anderen auf dem eigenen Handy eine solche Aufnahme zu zeigen. Kinderpornografie oder volksverhetzende Inhalte werden schon bei bloßem Besitz strafrechtlich verfolgt.

Der so genannte Paparazzi-Paragraph bestraft unbefugte Aufnahmen im höchstpersönlichen Bereich.

Streng genommen müsste jeder, von dem ein Bild z.B. im Internet veröffentlich wird, vorher dieser Aktion zugestimmt haben. Schließlich könnten die Aufnahmen auch manipuliert werden, denken wir nur an pädophile Straftäter.

Kurz verwies Herr Ebert noch auf das illegale Downloaden von z.B. Musik aus dem Internet. Hier geht es um das Urheberrecht, das geschützt werden muss.

Station: Polizei - Drogen

Herr Elmar Schmitt (Polizei Hardheim) informierte die interessierten Schüler zunächst über legale und illegale Drogen.
Dann stellte er die Frage, was Sucht überhaupt ist. Er warnte vor den legalen Drogen Alkohol und Nikotin, die oft verharmlost würden. So würden täglich 300 Menschen an den Folgen des Rauchens sterben und 30% aller Krebsfälle auf das Rauchen zurückgehen.

Weitere Informationen:
Unter Cannabis verstehen wir die illegalen Drogen Marihuana, Haschisch und Haschischöl, die aus Blüten und Blättern der Hanfpflanze hergestellt werden. Bereits das Anpflanzen solcher Gewächse ist strafbar, da Haschisch oft die Einstiegsdroge ist. Die Einnahme löst Gleichgültigkeit, aber auch Halluzinationen aus.

Ecstasy, die vollsynthetische Modedroge der Technoszene, wirkt aufputschend. Es besteht die Gefahr der Übermüdung und Austrocknung. Bei nachlassender Wirkung ist eine starke Motivationslosigkeit spürbar, die zur erneuten Einnahme verleitet.

Kokain gilt als Aufputschmittel, löst aber auch Depressionen aus. Der bekannteste Prominente, der Kokain geschnupft haben soll, ist Christoph Daum. Durch eine Haarprobe wurde sein Drogenkonsum nachgewiesen. Kokain wird häufig in Künstlerkreisen eingenommen, da die Beschaffung auch sehr teuer ist.

Die stärkste Abhängigkeit entsteht durch Heroin. Es entsteht durch die Umwandlung von Morphin, wird gespritzt, geraucht und geschnupft. Heroin wirkt beruhigend bis einschläfernd. Der Süchtige hat das Bedürfnis, die Dosis ständig zu erhöhen. Bei zu hoher Dosierung kann es zu Atemstillstand kommen (Goldener Schuss).
Der Besitz und die Weitergabe dieser Drogen wird strafrechtlich verfolgt.
Der sicherste Nachweis von Drogen wird durch die On Call – Probe (Urinprobe) geliefert.

Herr Schmitt verdeutlichte seine Ausführungen mit dem Zeigen von gefundenen Drogen, Fixerbestecken und einem Videofilm über die Entdeckung einer Hanfplantage im Keller eines Privathauses.

Station: Feuerwehrauto

Herr Schweitzer und Manuel Eiler (Kl. 10b) von der Jugendfeuerwehr führten die Schüler in das Innenleben eines Feuerwehrautos ein: Werkzeuge, Schläuche, Luftheber, ein motor betriebener Trendschleifer sowie eine Kettensäge, ein Elektrowerkzeugkasten, Löschgeräte usw.
Er berichtete darüber, dass verschiedene Arten von Schaum erzeugt werden könnten. Ein Schaumvorrat von 120 Liter halte für einen Löschvorgang von etwa 15 Minuten.
50 – 230 Liter Wasser seien durch das Stahlrohr im Schlauch regulierbar und dienen v.a. zu einem Schnellangriff.

Station: Feuerlöscher

Klaus Kressner, Abteilungskommandant der Feuerwehr in Hardheim, unterteilte die Feuerlöscher in 4 verschiedene Brandklassen:

A: feste Stoffe
B: flüssige Stoffe
C: gasförmige Stoffe
D: Metalle

Außerdem gebe es noch E für Öle und Fette, wobei im Privathaushalt solche Brände erstickt werden sollten, z.B. mit einer Decke.

Am Feuerlöscher selbst ist die Handhabung zu erkennen. Bei einem 12 kg Löscher verbleiben 15 Sekunden zum Löschen. Ein Feuerlöscher mache deshalb nur bei einem Entstehungsbrand Sinn.

Nach der Auslösung wird stoßweise gedrückt.

Bei einem Feuerlöscher muss auch auf das Prüfzeichen geachtet werden.

Die Schüler wollten besonders wissen, was passiert, wenn man im Brandfall den falschen Löscher benutzt. Kein oder nur ein geringer Löscherfolg oder Schäden durch das Löschen können die Folge sein.